Fachpraxis (Teil I):
Im Schwerpunkt Gestaltung und Instandhaltung z.B.:
- Untergründe durch Spachtel-, Putz- und Glättarbeiten herstellen, Instandhaltungsarbeiten von Untergründen planen, ausführen und kontrollieren
- Räume mithilfe von Decken-, Wand- und Bodenbelägen unter Berücksichtigung von Fertigparkett und Heimtextilien gestalten
- Instandsetzungsarbeiten an Bereichen, die durch Schädlinge und Mikroorganismen geschädigt wurden, planen und durchführen, passende Präventivmaßnahmen entwickeln sowie Brand- und Schadstoffsanierungen planen und ausführen
Im Schwerpunkt Fahrzeuglackierung z.B.:
- Restaurierungen und Instandhaltungsarbeiten von Untergründen und Oberflächen an Fahrzeugen und Karosserien planen, ausführen und kontrollieren
- Lackier-, Applikations- und Trocknungsverfahren auswählen und anwenden
- Karosserieteile vermessen und austauschen, Elektrik, Elektronik, Personenrückhaltesysteme, Aggregate sowie Fahrzeugverglasungen zur Vorbereitung von Applikationen und Beschichtungen ein- und ausbauen und prüfen
Fachtheorie (Teil II):
- Verfahren zur Oberflächenerstellung, -behandlung und -gestaltung, insbesondere unter Berücksichtigung der Untergrundbeschaffenheit und von Gestaltungsaspekten, anwenden und bewerten
- Maßnahmen, Methoden und Alternativen der Instandsetzung und Instandhaltung auswählen, Restaurierungsarbeiten durchführen
- Gestaltungs-, Imitations-, Mal- und Sondertechniken anwenden
- Farbvorschläge unter Berücksichtigung der Farbenlehre und lichttechnischer Aspekte erarbeiten
- verkaufsfördernde Maßnahmen ergreifen, Vertriebswege erschließen
- Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung von Material, Geräten und Personal vornehmen
- berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie anerkannte Regeln der Technik anwenden
- betriebliche Kosten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge berechnen und dokumentieren, betriebliche Kennzahlen ermitteln
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden erarbeiten
- Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen
- betriebliches Qualitätsmanagement planen und darstellen
- Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entwickeln, Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen
Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)
Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)